AGB

AGB Hot Air Balloon Team Hof / Claus Moller Ballonfahrten

  1. Buchung
    Mit der Buchung (telefonisch oder per E-Mail) schließt der Kunde mit dem Luftfahrtunternehmen Claus Moller Ballonfahrten einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen.
  2. Gutscheine
    Gutscheine sind generell übertragbar. Eine Auszahlung des Gegenwertes in Bar kann nicht erfolgen. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 2 Jahre. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht dann nicht mehr.
  3. Zahlungen
    Nach der Buchung des Kunden wird diese mit einer Rechnungsstellung bestätigt.
    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen.
  4. Stornierung
    Eine Stornierung des Gutscheines ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum möglich. Die Stornogebühr beträgt 20,00 € für entstandene Verwaltungskosten, der Gutschein ist umgehend an die Firma Claus Moller Ballonfahrten zurück zu senden. Erst dann erfolgt eine Erstattung. Danach ist der Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. schwerer Erkrankung des Passagiers, wenn eine schriftliche Bescheinigung des Arztes vorliegt). In diesem Fall beträgt die Erstattung 50 % des Kaufpreises. Andere Rücktrittsgründe sind ausgeschlossen.
    Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
  5. Übertragbarkeit
    Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrttermin benennen.
  6. Wartezeiten
    Der Fahrgast ist verpflichtet, mit dem Luftfahrtunternehmen Claus Moller Ballonfahrten den Kontakt wie im Infoblatt beschrieben herzustellen.
  7. Terminvereinbarungen/Ballonfahrt
    Der Fahrgast hat zwecks Terminvereinbarung den Kontakt herzustellen.
    Die Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen. Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrzeit von ca. 45 – 80 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.
  8. Nichtantritt der Fahrt
    Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.
  9. Absage einer Ballonfahrt
    Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder technischen Gründen abgesagt werden, so können keine Schadenersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen Claus Moller Ballonfahrten gestellt werden, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt allerdings bestehen.
  10. Ausschluss von der Ballonfahrt
    Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche Schusswaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.
  11. Schadenfälle
    Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Kalendertag mitzuteilen.
  12. Haftungsbeschränkungen
    Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
  13. Vertragsart
    Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit dem Ballon keine Passagiere befördern, welche eine feste und bestimmte Distanz überbrücken möchten.